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Stückprüfung / Kalibrierung Scheinwerfereinstellgeräte

Wir sorgen für die richtige Einstellung

Der Prüfplatz

Die gesetzliche Forderung nach einem abgenommenen Scheinwerfereinstellplatz resultiert aus der Veröffentlichung das Verkehrsblatt 5/2014 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland.

Dazu müssen folgende Rahmenbedingungen geschaffen werden:

Maximaler Abstand zwischen den Fahrspuren: 1,4m
Mindestbreite für die diversen Fahrzeugklassen von 2,0m bis 2,3m
Mindestlängen von 2,5m bis 8,5m, je nach Fahrzeugklasse

Die Neigungen der Fahrspuren dürfen dabei maximal 1,5% betragen und müssen gleichgerichtet sein.

In Zusammenarbeit mit unserem Prüflabor der DIQ Zert GmbH führen unsere Mitarbeiter eine Stückprüfung mit Kalibrierung durch.

 

Folgende Grafiken verdeutlichen nochmal die zu erfüllenden Werte:

 

Der erlaubte Höhenunterschied von Anfang bis Ende der Fahrflächen:

 

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(im Auftrag der amtlich anerkannten GTÜ)

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