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Gasanlagenprüfung

Sicher mit dem Wohnwagen in den Urlaub - die Gasanlagenprüfung

Alle 2 Jahre sollten Flüssiggas-Anlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen geprüft werden, um die Betriebssicherheit der Gasanlagen in Reisemobilen sicherzustellen. Nach erfolgreicher Gasprüfung durch unsere Prüfingenieure gibt es eine Prüfplakette für den Wohnwagen bzw. das Wohnmobil und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (gelbes Prüfbuch).

Mit der Aufnahme des neuen "§60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" in die StVZO müssen Wohnmobile und Wohnwagen alle zwei Jahre eine Gasprüfung durchführen lassen. Sie kann unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) des Fahrzeuges durchgeführt werden. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld von 15 bis 60 Euro.

Die neue Regelung sorgt für Klarheit. Sie beseitigt Unsicherheiten, die seit 2020 bei vielen Campern bestand. Damals wurde die Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 im Rahmen der HU ausgesetzt. Zudem wurde im April 2022 die Pflicht zur Prüfung von Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen aus der HU-Richtlinie gestrichen. Mit dem neu in die StVZO aufgenommenen „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ ist die zwischenzeitlich diffuse Rechtslage nun geklärt.

Durchführung der Prüfung

Zur Sicherheit aller Reisenden, sollte in regelmäßigen Abständen die Gasanlage durch unsere Prüfingenieure geprüft werden. Hierbei werden der Gaskasten und die Befestigung der Gasflaschen begutachtet sowie Alter der Schläuche und Druckminderer geprüft. Weiterhin wird kontrolliert, ob das Alter mit dem in der Gasprüfbescheinigung aufgeführten Alter übereinstimmt.
Durch die Prüfingenieure muss sichergestellt werden, dass sich keine Zündquellen im Gaskasten befinden. Es wird die gesamte verbaute Gasanlage begutachtet und nachgesehen, ob alle Absperrhähne offen sind, damit eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden kann.

Die Dichtheitsprüfung

Für die Dichtheitsprüfung wird die Gasflasche verschlossen und der Schlauch vom Druckregler an die Luftpumpe, welche in diesem Fall als Prüfgerät für die Dichtheit fungiert, angeschlossen. Die Anlage wird jetzt mit einem Druck von 150 mBar beaufschlagt. Sowohl bei 30 mBar- als auch bei 50 mBar-Anlagen wird mit 150 mBar geprüft, da der mögliche Maximaldruck in der Anlage bei knapp über 150 mBar liegt und sich dann die Überdrucksicherungen der Druckminderer öffnen. Jetzt heißt es 5 Minuten warten, damit sich die Luft im Leitungssystem abkühlen kann. In diesen 5 Minuten kann es zu einem Druckabfall kommen. Es darf jedoch keinesfalls nachgepumpt werden. Nach diesen ersten 5 Minuten muss nochmals 5 Minuten der Druck gehalten werden. Somit sind die letzten 5 Minuten erst die richtige Dichtheitsprüfung. Falls der Druck am Ende der Zweiten 5 Minuten nicht abgefallen sein sollte, ist die Dichtheitsprüfung positiv verlaufen. Wenn dies der Fall ist, wird der Druckminderer erneut angeschlossen.

Die Brennprobe

Nun wird die Gasflasche für die Brennprobe aufgedreht. Die Verbindungen zwischen der Gasflasche und dem Druckminderer werden auf ihre Dichtheit kontrolliert. Ebenso wird die Verbindung zwischen dem Druckminderer und dem Gasschlauch begutachtet. Auf höchster Stufe sollten sie gemeinsam einige Zeit laufen. Hierbei wird das Flammbild begutachtet und davon auf den Gasdruck und Brenner geschlossen, ob diese auch korrekt und einwandfrei sind.

Die Zündsicherungen

Zur Kontrolle der Zündsicherungen werden die Absperrventile hintereinander geschlossen. Es wird die Zeit gemessen, bis die Zündsicherungen auslösen. Durch diese Prüfung werden nicht nur die Zündsicherungen kontrolliert, sondern ebenfalls die Funktion der Absperrhähne.

Ansprechpartner

Tel. 0911 / 44 10 51
Fax 0911 / 44 18 91
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