Prüfen. Begutachten. Unterstützen
– machen Sie Ihr Unternehmen safe -
Sicher ist sicher: UVV-Prüfungen und Arbeitssicherheit
Wir führen die folgenden technischen Prüfungen zur Unfallverhütung durch:
- Prüfungen von Rolltoren, Hebebühnen etc. gemäß BGV
- Kontrolle von Flurförderzeugen (z.B. Gabelstapler), Baumaschinen, u.v.m.
Arbeitssicherheit – ein Thema für alle Betriebe
Die DGUV Vorschrift 2 regelt die Aufgaben und den Umfang der Tätigkeit von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten. Beide unterstützen Ihr Unternehmen bei der Erfüllung Ihrer Pflichten hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Dies gilt bereits ab einem Arbeitnehmer.
Im Rahmen einer Betriebsbegehung erstellt unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit eine Risikoanalyse und Gefährdungsbeurteilung.
Gemeinsam werden Schutzziele und praxisorientierte Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz erarbeitet und festgelegt.
Fakultative, turnusmäßige Unterweisungen der Mitarbeiter sind möglich.
UVV-Prüfungen – Sicherheit für Arbeitsmittel
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt fest, dass Arbeitsstätten und die dazugehörigen Arbeitsmittel regelmäßig wiederkehrend geprüft werden müssen.
Unfälle durch ungeprüfte Arbeitsmittel gefährden die Gesundheit der Mitarbeiter und stören die regulären Arbeitsabläufe im Betrieb, was in beiden Fällen Produktivitätsverluste zur Folge hat.
Darum bieten wir Ihnen die Abnahme der UVV an Hub- und Hebebühnen, Flurförderzeugen, Regalen, Türen und Toren, Hydraulischen Geräten, Straßen und Erdbaumaschinen an.
Elektrische Anlagen und Werkzeuge – immer eine Prüfung wert
Ohne elektrischen Strom geht nichts. Daher ist eine funktionierende Elektrik ein wichtiger Bestandteil im Arbeitsalltag.
Nach DGUV Vorschrift 3 sind Sie als Unternehmen dazu verpflichtet, für regelmäßig wiederholte Prüfungen der Elektroanlagen zu sorgen.
Wir kontrollieren die ortsveränderlichen elektrischen Geräte und versehen diese mit einer Prüfplakette.
Stückprüfung und Kalibrierung des Scheinwerfereinstellplatzes
Die gesetzlichen Anforderungen sehen vor, dass an allen Prüfstützpunkten und Prüfplätzen (Untersuchungsstellen), an denen Hauptuntersuchungen durchgeführt werden, der Platz und die Gerätschaften positiv stückgeprüft und kalibriert sein müssen.
Die Wiederholungsprüfung hat alle 2 Jahre zu erfolgen.
Komplettservice – für die Janda & Dorrer Unternehmensgruppe eine Selbstverständlichkeit
Damit Sie sich in Ihrem Unternehmen auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, übernehmen wir die Verwaltung, Bereitstellung der Prüfunterlagen und Terminierung der Prüffälligkeiten für Sie.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns.