Mit Leidenschaft und Teamgeist - die Hauptuntersuchung bei Janda & Dorrer
In Deutschland müssen Autohalter lt. § 29 StVZO mit Ihrem Fahrzeug wiederkehrend eine Hauptuntersuchung (HU, Umgangssprachlich auch TÜV genannt) durchführen.
Folgende Unterlagen benötigen wir:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- sofern vorhanden: Nachweis der Umweltverträglichkeitsprüfung (früher Abgasuntersuchung, AU)
- Unterlagen über verbaute Zubehörteile
Prüfbereiche
An Ihrem Fahrzeug werden über 150 Punkte durch unsere fachkundigen Mitarbeiter geprüft. U.a.
- Abgas- und Geräuschverhalten
- Ausrüstung, Fahrgestell und Aufbau
- Bremsanlage
- Bereifung & Räder
- Lenkanlage
- Lichttechnische Einrichtung
Seit dem 01.04.2006 werden auch die elektrischen sicherheitsrelevanten Komponenten überprüft (wie z.B. ABS, ESP oder das Airbag-System).