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Änderungsabnahmen §19(3)

Ganz nach Ihren Wünschen: Umbauten an Ihrem Auto mit der Änderungsabnahme genehmigen lassen

Unsere Prüfingenieure begutachten Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen an Ihrem Fahrzeug und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahme Bescheinigung. Beispiele hierfür sind u.a. Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau von Karosserie-Anbauteilen sowie Veränderungen am Fahrwerk
(z. B. Tieferlegung).

Beim Erwerb von Teilen sollten Sie zwingend beachten, dass ein gültiges Prüfzeugnis für das Bauteil vorhanden ist. Das Fahrzeug, an dem der Umbau stattfinden soll, muss exakt im Verwendungsbereich des Prüfzeugnisses aufgeführt sein.

Gültige Prüfzeugnisse sind:

  • Teilegutachten
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
  • Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
  • EG-Typgenehmigung
  • ECE-Genehmigung

Ungültige Prüfzeugnisse sind:

  • Prüfberichte
  • Mustergutachten
  • Gutachterliche Stellungnahme

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(im Auftrag der amtlich anerkannten GTÜ)

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